Benzingutschein als steuerfreie Sachzuwendung

Lohnsteuer / Sozialversicherung

Arbeitgeber dürfen Ihren Arbeitnehmern Sachlohn bis zu 44 € im Monat lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden. Von einem Sachbezug ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf Zuwendung einer Sache hat und keinen Barbetrag beanspruchen kann.

Konsequenz ist, dass es sich auch dann um einen Sachbezug handelt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer

  • eine Tankkarte überlässt, mit der dieser zu seinen Lasten bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 € im Monat tanken kann,
  • einen Benzingutschein ausstellt, der ihn berechtigt, bei einer Tankstelle seiner Wahl Benzin bis zum Betrag von 44 € zu tanken (Ablauf: der Arbeitnehmer zahlt den Betrag und der Arbeitgeber erstattet ihm diesen anschließend gegen Vorlage der Benzinquittung),
  • z. B. anlässlich dessen Geburtstags, einen 20 €-Geschenkgutschein von einer Einzelhandelskette überlässt.

Die monatliche Freigrenze von 44 € darf dabei nicht überschritten werden, weil ansonsten der gesamte Betrag zu versteuern ist. An der Zapfsäule einer Tankstelle kann es leicht passieren, dass der Arbeitnehmer exakt für 44 € tanken will und dabei unbeabsichtigt diesen Grenzbetrag geringfügig überschreitet. Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Tankkarte (Kreditkarte) überlassen, wird der Betrag, der nun höher als 44 € ist, von seinem Konto abgebucht. Konsequenz: Der Grenzwert von 44 € wird überschritten, sodass der Gesamtbetrag als Arbeitslohn versteuert werden müsste.

Aber! Die Finanzverwaltung hat diese Situation entschärft. Das Finanzamt akzeptiert, dass es sich um einen lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug in Höhe von 44 € handelt, wenn der Arbeitnehmer den Betrag, der über 44 € hinausgeht, an den Arbeitgeber zurückzahlt.

Praxis-Beispiel:
Der Arbeitgeber stellt seinem Arbeitnehmer eine Tankkarte zur Verfügung, mit der er einmal im Monat bis zu einem Betrag von 44 € auf seine Kosten tanken darf. Der Arbeitnehmer tankt im Oktober 2018 für 44,10 €, die seinem Konto belastet werden. Zahlt der Arbeitnehmer die 0,10 € zurück, darf der Arbeitgeber 44 € als lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug behandeln.

Praxis-Tipp
Gerade beim Tanken ist es schwierig, den Grenzwert von 44 € einzuhalten. Es sollte deshalb der Lösungsvorschlag der Finanzverwaltung genutzt werden, indem vereinbart wird, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen eventuell übersteigenden Betrag erstattet (ggf. als Abzug vom Arbeitslohn). Dieser Vorgang sollte schriftlich festgehalten werden. Dann können monatlich 44 € als lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug behandelt werden.

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