Kindergeld bei Fernstudium?

Einkommensteuer

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat das Vorliegen einer Berufsausbildung auch dann bejaht, wenn der Schüler ein Fernstudium absolviert und daher nicht in eine schulische Mindestorganisation eingebunden ist. Es gibt keine Vorschrift, die eine Mindeststundenanzahl für den Unterricht an einer schulischen Einrichtung fordert.

 

Beispiel:

Eine Mutter beantragte für ihre Tochter Kindergeld, die sich durch Fernunterricht zur Tierphysiotherapeutin ausbilden ließ. Einmal im Monat besuchte sie ein Wochenendseminar, den Rest der Ausbildung absolvierte sie im Alleinstudium. Die Mutter machte geltend, dass ihre Tochter sich in Berufsausbildung befinde und ihr deshalb Kindergeld zustehe. Die Kindergeldkasse lehnte die Zahlung ab, weil sich die Tochter in einem Fernlehrgang für ihren Beruf ausbilden ließ.

 

Bei der Gewährung von Kindergeld gelten besonders strenge Maßstäbe, wenn sich ein Kind ohne regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte selbstständig auf Prüfungen vorbereitet. An den Nachweis und die Ernsthaftigkeit der Vorbereitung sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen. In dieser Situation gehen Zweifel regelmäßig zu Lasten des Kindergeldberechtigten. Im vorliegenden Fall war jedoch davon auszugehen, dass die Tochter ihr Studium nachhaltig und ernsthaft betrieben hat. Der Umstand, dass das Institut keine staatlich anerkannte Hochschule ist, ändert an dieser Beurteilung nichts, da es unstreitig von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zum Abhalten von Lehrgängen zugelassen ist. Die IHK zertifizierte einzelne Lehrgänge, u. a. auch den Lehrgang zum Tierphysiotherapeuten.

 

Die Tatsache, dass eine nicht unerhebliche Studiengebühr bezahlt wurde, ist ein Indiz für die Ernsthaftigkeit der Ausbildung. Es ist unwahrscheinlich, dass jemand einen solchen Betrag nur für die Freizeitgestaltung zahlt. Es sei auch schwer vorstellbar, dass das Kind aus reinem Freizeitvergnügen den Skelettaufbau von Pferden und Hunden gelernt hat, um sich dann einer Lernkontrolle zu unterziehen.

 

Wichtig! Beim Beruf des Tierphysiotherapeuten handelt es sich nicht um einen staatlich anerkannten Beruf. Außerdem ist die Berufsbezeichnung auch nicht besonders geschützt. Tatsache ist jedoch, dass dieses Berufsfeld existiert und die Tochter nach einem entsprechenden Abschluss als Tierphysiotherapeutin arbeiten kann.

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