Steuertermine August 2022
Sonstiges
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabetermine sind zu beachten.
Für den Monat Juli 2022:
| Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin | 
|---|---|
Umsatzsteuer-Voranmeldung
  | 
 
  | 
| Zusammenfassende Meldung | 25.08.2022 | 
| Sozialversicherung | 29.08.2022 | 
| Lohnsteuer-Anmeldung | 10.08.2022 | 
Für den Monat August 2022:
| Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin | 
|---|---|
Umsatzsteuer-Voranmeldung
  | 
12.09.2022 10.10.2022  | 
| Zusammenfassende Meldung | 26.09.2022 | 
| Sozialversicherung | 28.09.2022 | 
| Lohnsteuer-Anmeldung | 12.09.2022 | 
| Gewerbesteuer-Vorauszahlung | 15.08.2022 (Bayern am 16.08.) | 
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.
Die Zahlung ist fristgerecht, wenn
- bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
 - bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
 - dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.